Für die Personen, die Sie begleiten soll, gelten folgende Bedingungen:
Jede von Ihnen genannte Begleitperson muss eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben und bestätigen, dass sie von den gesetzlichen Bestimmungen für Begleitpersonen Kenntnis genommen hat. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei den Bürgerbüros der Städte und hier im Internet der Kreisverwaltung.